Stille Enteignungen?

Ein agiles Portrait von Tassilo Wallentin
Dr. Tassilo Wallentin
Erbrecht

15–20 Milliarden jährlich: Gefahr der stillen Enteignung

Die Österreicher vererben jährlich ein Vermögen von 15 bis 20 Milliarden Euro. Doch 62 % wissen nicht, wie ein gültiges Testament auszusehen hat. Die Republik hat neue, absurd-strenge Formvorschriften erlassen. Nichtjuristen ist es teils fast unmöglich, ein gültiges Testament zu errichten.

Das Kalkül scheint klar: Wenn Testamente ungültig sind und keine Erben vorhanden sind, fällt das Vermögen an den Staat.

Die Umfragen sprechen eine deutliche Sprache

Laut neuesten Erhebungen haben 62 % der Österreicher wenig bis keine Kenntnis vom korrekten Aufbau eines Testaments. Viele haben zwar ein „letztes Testament“ errichtet – aber in der falschen Form. Die Folge: Es ist womöglich rechtlich unwirksam.

Die Republik greift zu

Testamente könnten in großem Ausmaß ungültig sein. Und überall dort, wo das zutrifft und keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, geht das gesamte Vermögen entschädigungslos an den Staat.

Die Wirtschaftsuniversität Wien schätzt: In Summe geht es um 15–20 Milliarden Euro jährlich. Ein massives Vermögen – und eine verlockende Einnahmequelle für den Staat.

Wenn der Wille am Formfehler scheitert

Ungültig eingesetzte Erben haben kaum rechtliche Mittel, um gegen den Zugriff des Staates vorzugehen. Klagen sind praktisch aussichtslos.

Verstorbene würden „im Grab rotieren“, wüssten sie, dass ihr Lebenswerk wegen eines Formfehlers der Republik zufällt. Ich sehe diese Fälle immer häufiger in meiner Rechtsanwaltskanzlei.

Seit 2017: Die strengsten Regeln der Republik

Seit 1.1.2017 gelten neue, strenge Anforderungen an die Form von Testamenten. Hier einige zentrale Punkte:

  • Fremdhändige Testamente: Wer ein fremdhändiges (z. B. am Computer geschriebenes) Testament verfasst, muss es nicht nur unterschreiben. Auch händische Zusätze wie „Mein Wille“ sind verpflichtend – sonst ist es ungültig.
  • Testamentszeugen: Auch die Zeugen müssen nicht nur unterschreiben, sondern handschriftlich hinzufügen: „als Zeuge der letztwilligen Verfügung“. Fehlt das, ist das Dokument nichtig.
  • Mündliche Testamente: Sind abgeschafft. Nur bei akuter Todesgefahr ist ein Nottestament möglich – und das ist nur drei Monate ab Wegfall der Gefahr gültig.

Form schlägt Wille? Das darf nicht sein!

Natürlich müssen Testamente fälschungssicher und missbrauchsresistent sein. Aber Gesetze müssen auch so gestaltet sein, dass sie für Laien verständlich und umsetzbar sind – gerade im sensiblen Bereich des Erbrechts.

Es darf nicht sein, dass der klare Wille eines Verstorbenen an einem Formfehler scheitert. In dieser Situation braucht es keine Erbschaftssteuer mehr – der Staat holt sich das Erbe auf Umwegen.

Was jetzt zu tun ist

Wir brauchen dringend breite Aufklärungskampagnen. Bis dahin sollte jeder sein Testament durch einen Rechtsanwalt oder Notar überprüfen lassen.

Zum Schluss ein Zitat mit bitterem Humor

„Ein Glück, dass man sich in seinem Testament nichts selber vermachen kann.“
– Emanuel Wertheimer

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