Vor Gericht braucht Wahrheit eine Strategie

Wenn der Staat mit dem Finger zeigt, brauchen Sie mehr als einen guten Anwalt. Sie brauchen einen, der zurückzeigt – mit Paragraphen, Präzision und dem Mut, unbequeme Fragen zu stellen.

Erfahrung
schlägt Lehrbuch

Seit Jahren vor österreichischen Strafgerichten aktiv. Wissen, wann man laut wird – und wann man besser schweigt.

Strategie
statt Aktionismus

Jeder Fall ist anders. Unsere Verteidigungslinien? Maßgeschneidert, nicht von der Stange.

Klartext
statt Juristendeutsch

Wir sprechen Ihre Sprache. Und verstehen die der Justiz – besser als viele ihrer Vertreter.

Netzwerk,
das schützt

Wenn es eng wird, zählt nicht nur das Gesetzbuch. Sondern auch, wen man kennt – und wer einen kennt.

Ihre Existenz

Die Macht der Anklage

„Im Zweifel für den Angeklagten“ – klingt gut, ist aber oft Theorie. Eine Anklage allein kann Existenzen vernichten. Noch vor dem Urteil. Wir setzen genau da an – beim Zweifel. Und machen ihn zur Waffe der Verteidigung. Akten lesen, Schwachstellen finden, Angriffe abwehren. Punkt für Punkt. Aussage für Aussage.

Die jurisitsche Waage
Blaulicht eines Polizeiautos
Reden Sie nur mit Ihren Anwalt

Die größte Gefahr?

Was Sie der Polizei erzählen, landet selten im Protokoll – aber immer vor Gericht. Selbst ein harmloser Satz kann Ihre Verteidigung ruinieren. Reden Sie nicht. Noch nicht.Denn jedes Wort gegen Sie kann zur Waffe werden. Die erste Aussage entscheidet oft den Prozessverlauf. Und wer ohne Verteidiger spricht, spielt mit seiner Freiheit.

Häufige Fragen zum
Strafrecht

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung im österreichischen Recht gelten folgende Rechte und Pflichten:

Rechte des Betroffenen:Der Betroffene hat das Recht, bei der Hausdurchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson zuzuziehen. Falls der Betroffene nicht anwesend ist, kann ein erwachsener Mitbewohner dessen Rechte ausüben. Sind keine Mitbewohner verfügbar, müssen zwei unbeteiligte, vertrauenswürdige Personen hinzugezogen werden (§ 121 Abs. 2 StPO, Art. 1 § 93 Abs. 5 FinStrG) § 121 StPO, Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Gesetzestext § 93 FinStrG.

Der Betroffene hat Anspruch auf rechtliches Gehör und darf tatsächliche und rechtliche Ausführungen machen (§ 5 Abs. 1 StPO) § 5 StPO.

Der Betroffene kann sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung Beschwerde erheben (Art. 1 § 93 Abs. 7 FinStrG) Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Gesetzestext § 93 FinStrG.

Über die Hausdurchsuchung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die dem
Betroffenen auf Verlangen binnen 24 Stunden ausgehändigt werden muss (Art. 1 § 93 Abs. 6 FinStrG) Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Gesetzestext § 93 FinStrG.

Pflichten des Betroffenen:
Der Betroffene ist verpflichtet, Räume und Behältnisse auf Verlangen zu öffnen und die darin aufbewahrten Gegenstände vorzuweisen. Bei Weigerung kann die Öffnung durch die zuständigen Organe erfolgen (Art. 1 § 94 Abs. 3-5 FinStrG) Art.

1 § 94 FinStrG
.Vertrauenspersonen dürfen sich nicht in die Durchführung der Hausdurchsuchung einmischen, andernfalls können sie entfernt werden (§ 121 Abs. 2 StPO, Art. 1 § 93 Abs. 5 FinStrG) § 121 StPO, Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Gesetzestext § 93 FinStrG.

Verfahrensanforderungen:
Die Hausdurchsuchung muss durch eine gerichtliche Anordnung bewilligt werden, außer bei Gefahr im Verzug (§ 120 Abs. 1 StPO, Art. 1 § 93 Abs. 1 FinStrG) § 120 StPO, Art. 1 § 93 FinStrG.

Vor Beginn der Durchsuchung ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, das Gesuchte freiwillig herauszugeben (§ 121 Abs. 1 StPO, Art. 1 § 94 Abs. 2 FinStrG) § 121 StPO, Art. 1 § 94 FinStrG.

Die Durchführung der Hausdurchsuchung hat mit möglichster Schonung und unter Vermeidung unnötigen Aufsehens zu erfolgen (§ 121 Abs. 3 StPO, Art. 1 § 94 Abs. 1 FinStrG) § 121 StPO, Art. 1 § 94 FinStrG.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Die Verpflichtung zur Aussage bei einer polizeilichen Befragung hängt von Ihrer Rolle im Verfahren und den gesetzlichen Bestimmungen ab:

Beschuldigte Personen:
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Sie dürfen sich zur Sache äußern oder nicht auszusagen, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil gewertet werden darf (§ 164 Abs. 1 StPO). Zudem dürfen Sie sich jederzeit mit einem Verteidiger beraten (§ 164 Abs. 2 StPO) § 164 StPO.

Zeugen:
Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen (§ 161 Abs. 1 StPO) § 161 StPO.

Es gibt jedoch Ausnahmen:
Sie können die Aussage verweigern, wenn Sie sich oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würden (§ 157 Abs. 1 Z 1 StPO) § 157 StPO.

Die Beantwortung einzelner Fragen kann verweigert werden, wenn sie Sie oder Ihre Angehörigen der Schande oder eines bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils aussetzen würde (§ 158 Abs. 1 Z 1 StPO) § 158 StPO.

Aussagebefreiung:
Personen, die im Verfahren gegen Angehörige aussagen sollen, sind von der Pflicht zur Aussage befreit (§ 156 Abs. 1 Z 1 StPO) § 156 StPO. Diese Befreiung bleibt auch bei einer aufgelösten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bestehen OHB - 9.5.2.3. Gemeinsame Bestimmungen.

Rechtsbelehrung:
Vor einer Vernehmung müssen Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert werden, einschließlich des Rechts, die Aussage zu verweigern (§ 164 Abs. 1 StPO) § 164 StPO, § 33 VStG.


Die Verpflichtung zur Aussage hängt somit von Ihrer Rolle und den spezifischen Umständen ab, wobei gesetzlich anerkannte Gründe zur Aussageverweigerung oder -befreiung bestehen.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Finanzielle Bedürftigkeit:
Wenn der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung seines notwendigen Unterhalts zu tragen, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Dies ist im Interesse der Rechtspflege erforderlich und durch Artikel 6 Abs. 3 lit. c EMRK sowie § 40 VwGVG geregelt Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren EMRK, § 40 VwGVG.

Komplexität des Falles:
Die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie die Komplexität der Materie können die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig machen. Dies ist ebenfalls durch Artikel 6 Abs. 3 lit. c EMRK gedeckt Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (22. Lfg 2016) Pflichtverteidiger (§ 77 Abs 3-7 FinStrG), Art. 1 § 77 FinStrG.

Psychischer Gesundheitszustand des Beschuldigten:
Wenn ein begründeter Zweifel daran besteht, dass der Beschuldigte die Bedeutung der Tat erkennen oder sein Verhalten steuern konnte oder dass sein psychischer Gesundheitszustand es ihm erlaubt, am Verfahren teilzunehmen oder seine Verteidigung sachgerecht wahrzunehmen, ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers zwingend erforderlich. Dies ist in Art. 79 § 1 der Strafprozessordnung festgelegt EuGH 08.05.2025, C 530/23.

Zwingende Vorschriften bei bestimmten Verfahren:
In bestimmten Fällen, wie etwa bei Gerichtstagen beim Obersten Gerichtshof, wird ein Pflichtverteidiger unabhängig von der finanziellen Situation des Angeklagten bestellt (§ 348 StPO) § 348 StPO.

Untersuchungshaft oder Verwahrung:
Im Falle einer Untersuchungshaft oder einer Entscheidung über die Verwahrung kann ein Pflichtverteidiger auf Antrag des Beschuldigten bestellt werden, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist (Art. 1 § 77 FinStrG) Art. 1 § 77 FinStrG.


Die Bestellung erfolgt durch die zuständigen Behörden oder Gerichte, und die rechtlichen Grundlagen sind klar definiert, um eine zweckentsprechende Verteidigung zu gewährleisten.

Wie läuft ein Strafprozess ab?

Der Ablauf eines Strafprozesses im österreichischen Recht gliedert sich in folgende Phasen:

Ermittlungsverfahren:
Das Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln (§ 1 Abs. 2 StPO). In dieser Phase werden Beweise gesammelt, die für die Entscheidung über die Anklageerhebung relevant sind. Das Ermittlungsverfahren endet entweder durch Einstellung, Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder durch gerichtliche Entscheidung § 1 StPO, Schmitt, Grundsätze des Strafverfahrens (Stand 20.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).


Hauptverhandlung:

Der Schwerpunkt des Strafverfahrens liegt in der Hauptverhandlung vor Gericht. Sämtliche Beweise, die für das Urteil relevant sind, müssen in der Hauptverhandlung aufgenommen werden. Das Urteil darf ausschließlich auf Grundlage der aufgenommenen Beweise gefällt werden. Die Einvernahme von Angeklagten über Videokonferenz ist unzulässig Schmitt, Grundsätze des Strafverfahrens (Stand 20.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).


Urteilsfindung und Rechtsmittelverfahren:

Nach der Hauptverhandlung fällt das Gericht ein Urteil, das auf den in der Verhandlung aufgenommenen Beweisen basiert. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, wie etwa Berufung oder Revision, um die Entscheidung überprüfen zu lassen Schmitt, Grundsätze des Strafverfahrens (Stand 20.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at), Hübner/Lang in Hübner/Lang (Hrsg), Verteidiger-Handbuch (2021) Beratung und Verteidigung im Finanzstrafrecht.

Die Strafprozessordnung stellt sicher, dass jedes Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird, wobei Haftsachen besonders beschleunigt behandelt werden müssen Schmitt, Grundsätze des Strafverfahrens (Stand 20.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).

Was bedeutet „Diversion“?

Diversion im österreichischen Strafrecht bezeichnet eine alternative Möglichkeit, ein Strafverfahren zu beenden, ohne dass es zu einem Schuldspruch oder einer förmlichen Sanktionierung kommt. Sie wird insbesondere bei leichten und mittelschweren Straftaten angewendet, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und eine Bestrafung nicht erforderlich erscheint, um den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten oder andere abzuschrecken (§ 198 Abs. 1 StPO) Ehrbar, Diversion (Stand 01.3.2025, Lexis Briefings in lexis360.at).

Die Diversion kann durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eingeleitet werden und setzt die Zustimmung des Beschuldigten voraus. Sie umfasst vier mögliche Maßnahmen: die Zahlung eines Geldbetrages (§ 198 Abs. 1 Z 1 StPO), die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (§ 198 Abs. 1 Z 2 StPO), die Bestimmung einer Probezeit in Verbindung mit Bewährungshilfe (§ 198 Abs. 1 Z 3 StPO) oder einen außergerichtlichen Tatausgleich (§ 198 Abs. 1 Z 4 StPO) Ehrbar, Diversion (Stand 01.3.2025, Lexis Briefings in lexis360.at), LStR 2002 - 5.9.23 Prozesskosten.

Ein wesentlicher Vorteil der Diversion besteht darin, dass der Beschuldigte keinen Eintrag ins Strafregister erhält und somit nicht als vorbestraft gilt. Die Unschuldsvermutung bleibt gewahrt, und die Diversion dient auch dazu, unnötige Stigmatisierungseffekte zu vermeiden und den Interessen der Opfer Rechnung zu tragen, beispielsweise durch Schadensgutmachung oder Tatausgleich (§ 207 StPO) Ehrbar, Diversion (Stand 01.3.2025, Lexis Briefings in lexis360.at), Wess/Raberger/Pillichshammer in Wess (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht2 (2023) Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht.

Die gesetzliche Grundlage für die Diversion findet sich im 11. Hauptstück der Strafprozessordnung (§§ 198-209b StPO) Ehrbar, Diversion (Stand 01.3.2025, Lexis Briefings in lexis360.at).

Was tun bei einer Anklage wegen Betrugs?

Wenn Sie in Österreich wegen Betrugs angeklagt werden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:


Rechtsbeistand konsultieren:
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über die Einbringung der Anklage (§ 4 StPO) § 4 StPO.'

Anklageschrift prüfen:
Die Anklageschrift muss gemäß § 211 StPO den Namen des Angeklagten, die Tatzeit, den Tatort, die näheren Umstände der Tat sowie die gesetzliche Bezeichnung der strafbaren Handlung enthalten. Ihr Anwalt sollte die Anklageschrift sorgfältig prüfen, um mögliche Verteidigungsansätze zu identifizieren § 211 StPO.

Beweissicherung und Verteidigungsstrategie:
Arbeiten Sie mit Ihrem Anwalt zusammen, um Beweise zu sichern und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dies kann die Beantragung von Zeugenvernehmungen oder die Vorlage entlastender Beweise umfassen OGH 13.05.2025, 14 Os 21/25g.

Verfahrenshilfe beantragen (falls erforderlich):
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Anwalt zu tragen, können Sie Verfahrenshilfe beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Erschleichung der Verfahrenshilfe strafrechtliche Konsequenzen haben kann (§ 69 ZPO) Neumayr/Kiener, Verfahrenshilfe (Stand 18.2.2025, Lexis Briefings in lexis360.at).

Verständnis der rechtlichen Grundlagen:
Betrug ist gemäß § 147 StGB strafbar und kann je nach Schadenshöhe mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Es ist wichtig, die rechtlichen Konsequenzen und die Anforderungen an die Beweisführung zu verstehen § 147 StGB.

Welche Strafen drohen bei Wirtschaftsdelikten?

Wirtschaftsdelikte im österreichischen Recht können je nach Art und Schwere der Tat mit unterschiedlichen Strafen geahndet werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geregelt.

Strafen für natürliche Personen:
Untreue (§ 153 StGB): Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht und dadurch einen Schaden verursacht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Bei einem Schaden über 5.000 Euro beträgt die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre, bei einem Schaden über 300.000 Euro bis zu zehn Jahre § 153 StGB.

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB):
Je nach Schwere der Tat kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen verhängt werden. Bei besonders schweren Fällen, wie einem Schaden über 1.000.000 Euro, kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre betragen § 159 StGB.

Strafen für juristische Personen:
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (§ 1 VbVG): Verbände können für Straftaten ihrer Mitarbeiter oder Entscheidungsträger verantwortlich gemacht werden. Die Strafen können Geldbußen bis zu 1,2 Millionen Euro umfassen § 1 VbVG.

Strafbemessung bei Finanzvergehen:
Im Finanzstrafrecht werden Geldstrafen häufig auf Basis von Wertbeträgen bemessen, etwa als Prozentsatz des Verkürzungsbetrages. Der Strafrahmen ist nach dem Verschuldensgrad abgestuft Lang, Strafen und Strafbemessung (Stand 27.11.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).

Das Absorptionsprinzip sieht vor, dass bei mehreren Finanzvergehen derselben Art nur eine Strafe verhängt wird, wobei sich der Strafrahmen nach der höchsten angedrohten Strafe richtet Lang, Strafen und Strafbemessung (Stand 27.11.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).

Kann ich ein Strafverfahren im Ausland haben?

Eine Person kann unter bestimmten Bedingungen in einem anderen Land strafrechtlich verfolgt werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:


Auslieferung:
Nach § 10 ARHG ist die Auslieferung einer Person an einen anderen Staat zur Verfolgung wegen einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auf Ersuchen eines anderen Staates zulässig § 10 ARHG.

Übertragung der Strafverfolgung:
Gemäß Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens über die Übertragung der Strafverfolgung kann ein Vertragsstaat einen anderen Vertragsstaat ersuchen, die Verfolgung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des Übereinkommens erfüllt sind Artikel 6 Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung.

Ermöglichung eines Strafverfahrens im Ausland:
Nach § 74 ARHG kann Österreich einen anderen Staat ersuchen, ein Strafverfahren gegen eine Person einzuleiten, wenn die Gerichtsbarkeit des anderen Staates begründet erscheint und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa die Nicht-Erwirkung einer Auslieferung oder die Zweckmäßigkeit der Aburteilung im anderen Staat § 74 ARHG.

Verbot der doppelten Strafverfolgung:
Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Abkommens (SDÜ) und Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot der doppelten Strafverfolgung regeln, dass eine Person nicht wegen derselben Tat in einem anderen Staat verfolgt werden darf, wenn sie bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde und die Sanktion vollstreckt ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann Artikel 1 Übereinkommen über das Verbot der doppelten Strafverfolgung, Artikel 54 SDÜ.

Internationale Übereinkommen:
Artikel 9 des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei sieht vor, dass eine Person für eine im Ausland begangene strafbare Handlung verfolgt werden kann, wenn die Gesetzgebung des Landes dies erlaubt und ein Auslieferungsersuchen nicht durchgeführt werden kann Artikel 9 Internationales Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung in Österreich können je nach Art des Verfahrens und Komplexität stark variieren. Gemäß § 393a Abs. 2 StPO sind die Höchstbeträge für den Kostenersatz durch den Bund wie folgt festgelegt:

Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffen- und Geschworenengericht:
bis zu 30.000 Euro § 393a StPO, Flörl, Beitrag zu den Kosten der Verteidigung (Stand 16.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).

Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts:
bis zu 13.000 Euro § 393a StPO, Flörl, Beitrag zu den Kosten der Verteidigung (Stand 16.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).

Verfahren vor dem Bezirksgericht:
bis zu 5.000 Euro § 393a StPO, Flörl, Beitrag zu den Kosten der Verteidigung (Stand 16.12.2024, Lexis Briefings in lexis360.at).


Diese Beträge können bei längerer Dauer der Hauptverhandlung um die Hälfte erhöht und bei extremem Umfang des Verfahrens auf das Doppelte gesteigert werden § 393a StPO. Im Ermittlungsverfahren gemäß § 196a Abs. 1 StPO beträgt der Höchstbetrag für den Kostenersatz 6.000 Euro, wobei dieser bei außergewöhnlichem Umfang oder besonderer Komplexität um die Hälfte erhöht oder im Extremfall verdoppelt werden kann § 196a StPO.



Es ist zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten einer Strafverteidigung oft deutlich über den gesetzlich festgelegten Erstattungsbeträgen liegen. Beispielsweise wurden in einem Wirtschaftsstrafverfahren Verteidigungskosten von 126.048,89 Euro angegeben BFG: Kosten eines Strafprozesses als Werbungskosten (26.01.2023, LexisNexis Rechtsnews 33580 in lexis360.at). In einem anderen Fall beliefen sich die Kosten auf 2.507,18 Euro BVwG 07.12.2022, W122 2237188/10001. Die gesetzliche Grundlage für den Kostenersatz ist in § 393a StPO und § 196a StPO geregelt § 393a StPO, § 196a StPO.

Wann lohnt sich ein Freispruchkampf?

Ein Freispruch ist sinnvoll, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat nicht nachweisbar ist oder andere Umstände die Strafbarkeit ausschließen. Nach österreichischem Recht gibt es mehrere Szenarien, in denen ein Freispruch in Betracht kommt:

Unzureichende Beweislage:
Ein Freispruch kann erfolgen, wenn die Beweisergebnisse keine sichere Feststellung zulassen, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder nicht OGH 12Os221/71 (RS0098435).

Rechtsgrundlagen für einen Freispruch:
Gemäß § 259 StPO wird ein Angeklagter freigesprochen, wenn:

Kein gesetzlich berechtigter Ankläger die Anklage erhoben hat.

Der Staatsanwalt nach Eröffnung der Hauptverhandlung, aber vor Fällung des Urteils, von der Anklage zurücktritt.

Die angeklagte Tat nicht strafbar oder nicht erweisbar ist, der Angeklagte die Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder die Verfolgung ausschließen Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (22. Lfg 2016) Kommentierung zu § 214 FinStrG.

Neue Beweismittel:
Nach § 353 Z 2 StPO kann ein rechtskräftig Verurteilter die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die geeignet erscheinen, einen Freispruch zu begründen § 353 StPO, OGH 07.06.2016, 28 Os 5/15t.

Strafrecht regeln, bevor es andere tun.

Niemand rechnet gerne mit einer Anklage. Doch wer vorbereitet ist, hat bessere Karten: Eine frühzeitige Rechtsberatung schützt vor Fehlern, sichert Ihre Rechte und kann das Schlimmste verhindern. Vorsorge im Strafrecht beginnt nicht erst im Gerichtssaal – sie beginnt mit dem ersten Verdacht: Aussageverweigerung, Akteneinsicht, Verfahrensstrategie oder auch die Auswahl des richtigen Strafverteidigers sind entscheidende Faktoren.