80 % der Österreicher haben kein Testament
Und selbst jene, die eines verfasst haben, könnten es in der falschen Form getan haben. Denn der Staat hat neue strenge Formvorschriften geschaffen, die es Nichtjuristen teils fast unmöglich machen, gewollte Erben korrekt einzusetzen.
Das Kalkül scheint klar: Wo Testamente ungültig sind und zur Erbfolge Berechtigte fehlen, fällt das Vermögen entschädigungslos an den Staat. Es mutet nach stiller Enteignung an.
Die Umfragen sind alarmierend
80 % der Österreicher haben kein Testament errichtet. Und viele der bestehenden Verfügungen könnten unwirksam sein – weil sie Formfehler enthalten. Die Republik profitiert davon: Fehlt ein gültiges Testament und fehlen gesetzliche oder außerordentliche Erben, kassiert der Staat das gesamte Vermögen.
Form schlägt Wille
Klagen sind fast aussichtslos. Formwidrig eingesetzte Erben können sich nicht wehren, wenn die Erbschaft an die Republik fällt.
Verstorbene würden sich „im Grab umdrehen“, wüssten sie, dass ihr Nachlass aufgrund eines kleinen Formfehlers vollständig an den Staat geht – und die eingesetzten Erben leer ausgehen.
Seit 1.1.2017: Strenge Regeln, fatale Folgen
Ich selbst erlebe solche Fälle immer häufiger in meiner Kanzlei. Seit dem 1.1.2017 gelten absurd-strenge Formvorschriften für Testamente. Hier einige Beispiele:
- Testamentszeugen müssen neben Namen, Geburtsdatum, Adresse und Beruf auch noch eigenhändig einen Zusatz wie „als Zeuge der letztwilligen Verfügung“ beifügen. Fehlt dieser Zusatz, ist das Testament ungültig.
- Computer-Testamente müssen nicht nur unterschrieben werden – es ist auch ein handschriftlicher Zusatz wie „Mein Wille“ erforderlich. Fehlt dieser, ist das gesamte Dokument rechtlich wertlos, selbst wenn oben „Testament“ steht.
- Mündliche Testamente wurden komplett abgeschafft. Nur in akuter Todesgefahr ist ein sogenanntes Nottestament erlaubt – es gilt aber nur drei Monate.
Kleine Fehler, große Wirkung
Kleine Formfehler können enorme Auswirkungen haben. Davon profitiert – systematisch – der Staat. Natürlich müssen Testamente fälschungssicher sein und Missbrauch verhindern. Aber Gesetze müssen so gestaltet sein, dass sie auch juristische Laien einhalten können.
Rechtsunsicherheit statt Rechtssicherheit
Es darf nicht sein, dass Bürger – trotz klar erkennbarem Willen – massiv benachteiligt werden, nur weil ein formaler Zusatz fehlt. Die Erbrechtsreform wirkt wie eine stille Enteignung.
Mein Rat: Lassen Sie Ihr Testament unbedingt von Rechtsanwälten oder Notaren überprüfen. Denn:
„Die Staatskasse errötet nicht.“
– Cicero