„Man stirbt nur einmal“

Ein agiles Portrait von Tassilo Wallentin
Dr. Tassilo Wallentin
Erbrecht

Die Bürger produzieren haufenweise ungültige Testamente

Die einzuhaltenden Formvorschriften wurden massiv verschärft. Das ist untragbar! Die Republik verschafft sich auch ohne Erbschaftssteuer neue Einnahmequellen: Wenn Testamente ungültig sind und gesetzliche Erben fehlen, fällt das Vermögen an den Staat!

62 % der Österreicher wissen nicht, wie ein Testament auszusehen hat

Neue Umfragen sind alarmierend: 62 % der Österreicher haben keine Ahnung, wie ein Testament rechtssicher verfasst wird. Gleichzeitig hat die Republik die Formvorschriften drastisch verschärft. Nichtjuristen ist es teilweise nahezu unmöglich, ein gültiges Testament zu errichten.

Stille Enteignung durch überzogene Formvorschriften

Das hat weitreichende Folgen: Ein Testament ist ungültig, wenn die strengen Formvorschriften nicht eingehalten werden. Im Ergebnis bedeutet das eine stille Enteignung.

Die Österreicher vererben jährlich ein Vermögen von rund 15 bis 20 Milliarden Euro. Überall dort, wo Testamente ungültig sind und keine Erbberechtigten vorhanden sind, fällt das Vermögen entschädigungslos an den Staat.

Neue Einnahmequelle statt Erbschaftssteuer?

Die Republik verschafft sich offenbar über diesen Weg neue Einnahmequellen. Immer öfter liest man von Urteilen, in denen Testamente wegen absurder Formfehler für ungültig erklärt werden. Doch im aktuellen Regierungsprogramm ist keine Lösung dieses Missstandes vorgesehen.

Ungültig eingesetzte Erben haben kaum Chancen

Erben, die durch ein fehlerhaftes Testament begünstigt werden sollten, können sich kaum wehren, wenn die Erbschaft an den Staat fällt. Klagen sind in der Praxis nahezu aussichtslos. Bei dieser Rechtslage braucht es keine Erbschaftssteuer mehr – der Staat bedient sich auf anderen Wegen.

Ich sehe die Auswirkungen in meiner Kanzlei täglich, wenn ich mit der Prüfung oder Anfechtung von Testamenten beauftragt werde. Die Fehlerquote ist erschreckend hoch.

Was muss sich ändern?

Gesetze müssen für Bürger verständlich sein

Gesetze müssen so gestaltet sein, dass jeder Bürger sie einhalten kann. Es darf nicht sein, dass durch überzogene Formvorgaben massenhaft ungültige Testamente produziert werden.

Was es braucht: Aufklärungskampagnen und ein Gesetzeswandel. Die Lösung wäre einfach: Der Wille des Verstorbenen sollte umgesetzt werden – auch bei Formfehlern!

Ein absurdes Beispiel aus der Praxis

Wenn ich öffentlich im Fernsehen erkläre, dass meine Nachbarin Alleinerbin sein soll, so ist das ungültig – selbst wenn Millionen Menschen meinen letzten Willen gehört haben. Die Begründung: Mündliche Testamente wurden abgeschafft (Ausnahme: Nottestamente).

Nach geltendem Recht wäre sogar das „Neue Testament“ der Bibel ungültig. Auch die zehn Gebote wären null und nichtig – es fehlt die Unterschrift Gottes.

Man stirbt nur einmal – und für lange

Verstorbene würden „im Grab rotieren“, wenn sie wüssten, dass ihr letzter Wille wegen eines Formfehlers ignoriert wird.

Wie Molière sagte: „Man stirbt nur einmal – und für so lange.“ Und da sollte man sein Testament lieber nicht selbst basteln, sondern überprüfen lassen.

Kleine Fehler – große Wirkung

Kleine Fehler haben große Auswirkungen. Davon profitieren der Staat – und genau jene Personen, die man nicht bedenken wollte.

Das ist rechtspolitisch untragbar. Die Regierung muss rasch Gesetzesänderungen herbeiführen. Die Wähler könnten sich bei den kommenden Wahlen für ihre „stille Enteignung“ rächen.

Wie Machiavelli sagte: „Die Menschen vergessen den Tod ihres Vaters schneller als den Verlust des väterlichen Erbes.“

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