Ungültige Testamente: Der Wille zählt nicht mehr!
Es häufen sich Schlagzeilen, wonach Testamente der Bürger wegen absurd strenger Formvorschriften für ungültig erklärt werden. Unsere Regierung sieht dennoch keinen Änderungsbedarf! Kein Wunder: Wenn Testamente ungültig sind und Erben fehlen, fällt das Vermögen an den Staat.
Seit 1. Jänner 2017: Überstrenge Formvorschriften in Österreich
In Österreich existieren seit dem 1.1.2017 teilweise überzogene Formvorgaben für Testamente. Nichtjuristen ist es in vielen Fällen kaum möglich, gewollte Erben korrekt einzusetzen. Immer häufiger bestätigen Urteile und Medienberichte: Testamente scheitern an Formalitäten.
Tragweite: Kleine Fehler, fatale Folgen
Die Folgen sind gravierend: Ist ein Testament ungültig und gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt das gesamte Vermögen entschädigungslos an den Staat. Auch wenn der Wille des Verstorbenen eindeutig ist – formale Mängel machen ihn wirkungslos.
Beispiele aus der Praxis
- Computer-Testament: Wer sein Testament am Computer schreibt, muss es nicht nur ausdrucken und unterschreiben, sondern zusätzlich handschriftlich Zusätze wie „Mein Wille“ oder „Das will ich“ hinzufügen.
- Testamentszeugen: Diese müssen ihrer Unterschrift handschriftlich beifügen: „als Zeuge der letztwilligen Verfügung“. Fehlt das – ist das Testament ungültig.
- Mündliche Testamente: Sind abgeschafft. Nur in Todesgefahr erlaubt das Gesetz ein Nottestament mit 3 Monaten Gültigkeit.
- Mehrseitige Testamente: Müssen fest verbunden sein – sonst droht ebenfalls die Ungültigkeit.
Keine Korrektur im Regierungsprogramm vorgesehen
Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich kein Hinweis auf eine Reform dieser fragwürdigen Vorschriften. Das ist unverständlich. Denn Gesetze müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne juristische Ausbildung eingehalten werden können.
So drohen unzähligen Menschen heimliche Enteignungen. Jeder Bürger sollte sein Testament daher rechtlich überprüfen lassen – und wenn nötig neu errichten.
Form darf nicht über dem Willen stehen
Fehlentwicklungen müssen korrigiert werden
Natürlich müssen Testamente fälschungssicher bleiben. Auch Missbrauch muss verhindert werden. Aber: Die Fehlerquote ist zu hoch! Das erlebe ich laufend in meiner Kanzlei bei der Prüfung oder Anfechtung von letztwilligen Verfügungen.
Die Lösung? Klar und einfach!
Der Gesetzgeber könnte einfach regeln: Überall dort, wo der wahre Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist, soll er gelten – auch bei Formfehlern.
„Wille schlägt Form“ sollte das neue Prinzip lauten. Darauf wartet viel Arbeit im Justizministerium!
Ein letzter Gedanke…
Nach geltendem Erbrecht wäre sogar das „Neue Testament“ der Bibel ungültig. Vielleicht auch die zehn Gebote – wegen Formmangels.